In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat es innerhalb einer halben Stunde gleich zweimal in Butzbach gebrannt. Das Einsatzstichwort war identisch: brennende Mülltonne. Lediglich der Einsatzort war anders. Die beiden Brände waren schnell unter Kontrolle gebracht. Die Feuerwehr erinnert daran, dass Brandstiftung gem. §306 Strafgesetzbuch strafbar. Doch darüber hinaus werden durch solche sinnlosen Einsätze …
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